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International Police Association (IPA)

Mitgliedschaft

in der IPA Deutsche Sektion e. V.

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand.
Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
 
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,– pro Jahr; er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.
 
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
 
Zum Download der Mitgliedsanträge: Bitte keine alten Anträge mehr verwenden!

Meldungen an die Verbindungsstelle
Bitte benachrichtigen Sie Ihre Verbindungsstelle umgehend:

  • wenn sich Ihre private Anschrift und/oder die Dienststellenanschrift und/oder Erreichbarkeit geändert hat,
  • wenn sich Ihre Bankverbindung ändert,
  • wenn sie in den Ruhestand versetzt werden
  • wenn Sie Ihre Verbindungsstelle wechseln möchten,
  • wenn Sie Ihre IPA-Membership-Card verloren haben oder sie gestohlen wurde.

benutze hierzu bitte den Menüpunkt » Kontakt

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, bitte diese per Post oder Fax an:
» Kontakt

IPA-Aktuell
Die Zeitschrift "IPA Aktuell" mit der Post zugestellt oder elektronisch zur Verfügung gestellt. » IPA Aktuell lesen